Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

Weiterführende Informationen

Anerkennung/Vaterschaft

Das Schweizer Portal des Bundes stellt Ihnen ausführliche Informationen zur Wirkungen der Anerkennung zur Verfügung.

Vornamen

Das Kind erhält seine/n Vornamen mit der Geburt (siehe auch Bereich "Geburt").

Bei der Anerkennung vor der Geburt wird/werden noch kein/e Vorname/n bestimmt.

Bei der Anerkennung nach der Geburt kann/können der/die Vorname/n des Kindes nicht geändert werden. Es können auch keine weiteren Vornamen hinzugefügt werden.

 

Familiennamen

Das Kind nicht verheirateter Eltern erhält den Familiennamen der Mutter. Trägt sie als Schweizer Bürgerin infolge einer früheren Eheschliessung einen Doppelfamiliennamen, erhält das Kind lediglich den ersten Teil dieses Doppelfamiliennamens.

Weder durch eine Anerkennung vor der Geburt noch durch eine Anerkennung nach der Geburt kann der Familienname des Kindes geändert werden.

Falls das Kind nicht Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist, können in der Namensführung ausländische Heimatrechte berücksichtigt werden. Wir geben Ihnen über diese Ausnahmen auf schriftliche Anfrage oder persönlich in unserem Büro gerne Auskunft.