Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

Weiterführende Informationen

Anerkennung/Vaterschaft

Das Schweizer Portal des Bundes stellt Ihnen ausführliche Informationen zur Wirkungen der Anerkennung zur Verfügung.

Sorgerecht/ Unterhaltspflicht

Die Kinder stehen bis zu ihrer Mündigkeit unter der elterlichen Sorge.

Sind die Eltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge der Mutter zu.

Die Eltern sind gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig.

Nicht verheiratete Eltern können bei der Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen. In einem schriftlichen Antrag werden die Anteile der Betreuung und die Aufteilung der Unterhaltskosten festgelegt. Diese Vereinbarung muss von der zuständigen Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.

Bei Wohnsitz im Bezirk Andelfingen ZH ist das Jugendsekretariat Bezirk Andelfingen ZH zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung behilflich.

Kontaktstelle

Jugendsekretariat Andelfingen ZH
Landstrasse 36
8450 Andelfingen ZH
Telefon 052 304 26 11
Fax 052 304 26 00
E-Mail: zentrum-breitenstein@ajb.zh.ch
www.zentrum-breitenstein.ch