Bürgerrecht/ Heimatort / Staatsangehörigkeit
Eltern miteinander verheiratet
Sind die Eltern miteinander verheiratet und besitzen beide Eltern oder nur der Vater die schweizerische Staatsangehörigkeit, so erhält das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Vaters und damit die schweizerische Staatsangehörigkeit.
Ist nur die Mutter Schweizer Bürgerin, so erhält das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter und damit die schweizerische Staatsangehörigkeit.
Eltern nicht miteinander verheiratet
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und ist die Mutter schweizerische Staatsangehörige, so erhält das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter und damit die schweizerische Staatsangehörigkeit.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt gibt die Botschaft oder das Konsulat des entsprechenden Landes Auskunft.
Schweizerische und ausländische Staatsangehörigkeit
Die Schweiz akzeptiert den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Die Botschaft oder das Konsulat Ihres weiteren Heimatstaates gibt Ihnen Auskunft, ob die Doppelstaatsangehörigkeit auch in Ihrem Heimatstaat anerkannt wird.
