Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

Familiennamen

Eltern miteinander verheiratet

Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält mit der Geburt den Familiennamen, den seine Eltern gemeinsam führen.

Eltern nicht miteinander verheiratet

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führt. Trägt sie als Schweizer Bürgerin infolge einer früheren Eheschliessung einen Doppelfamiliennamen, erhält das Kind lediglich den ersten Teil dieses Doppelfamiliennamens.

Eltern heiraten erst nach der Geburt des gemeinsamen Kindes

Heiraten die Eltern des gemeinsamen Kindes nach der Geburt, erwirbt das vor der Ehe geborene und durch den Vater anerkannte Kind von Gesetzes wegen den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern.

Kind ist AusländerIn

Besitzt das Kind nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Das Zivilstandsamt des vorgesehenen Geburtsortes informiert Sie diesbezüglich gerne.