Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

Sorgerecht/ Unterhaltspflicht

Die Kinder stehen bis zu ihrer Mündigkeit unter der elterlichen Sorge.

Sind die Eltern miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter und dem Vater gemeinsam zu.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter zu.

Nicht verheiratete Eltern können bei der Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen. In einem schriftlichen Antrag werden die Anteile der Betreuung und die Aufteilung der Unterhaltskosten festgelegt. Diese Vereinbarung muss von der zuständigen Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.

Bei Wohnsitz im Bezirk Andelfingen ZH ist das Jugendsekretariat Bezirk Andelfingen ZH zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung behilflich.

Kontaktstelle

Jugendsekretariat Andelfingen ZH
Landstrasse 36
8450 Andelfingen ZH
Telefon  052 304 26 11
Fax 052 304 26 00
E-Mail: zentrum-breitenstein@ajb.zh.ch
www.zentrum-breitenstein.ch