Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

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Merkblätter des Bundes zu den Themen Zivilstand, rechtliche Grundlagen, Heirat , Eheschliessung im Ausland, eingetragene Partnerschaft, Namensführung

Bundesgesetze: Bürgerrecht/ Niederlassung/ Aufenthalt

Bürgerrrecht/ Staatsangehörigkeit

Die Eheschliessung hat auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts keinen Einfluss.

Die Schweizerin erwirbt durch die Heirat mit einem Schweizer Bürger das/ die Bürgerrecht/e des Ehemannes. Sie verliert dabei das/die Bürgerrecht/e, welche/s sie als ledig besass, nicht.

Die Ehefrau verliert das durch eine frühere Ehe erworbene Bürgerrecht bei der erneuten Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger.

Die gemeinsamen Kinder von Schweizer Bürgern erhalten ausschliesslich das/die Bürgerrecht/e des Vaters.

Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.

Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht entscheiden die entsprechenden Heimatstaaten der Eltern über den Erwerb der Staatsangehörigkeit des Kindes. Kontaktieren Sie dazu bitte die ausländischen Vertretungen in der Schweiz.