Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

Wissenswertes

heirat

Merkblätter des Bundes zu den Themen Zivilstand, rechtliche Grundlagen, Heirat , Eheschliessung im Ausland, eingetragene Partnerschaft, Namensführung

Das Hochzeits-Magazin möchte Ihnen helfen, den schönsten Tag in Ihrem Leben mühelos zu organisieren.

Heirat

Eheschliessungen werden in der Schweiz durch das Zivilstandsamt beurkundet.

Religiöse Trauungen und Feierlichkeiten sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.

Die Broschüre Ehe- und Erbrecht gibt Auskunft über Güterstände im Eherecht. Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an das Notariat Ihres Wohnortes.

Ehevoraussetzungen

  • Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Die entmündigte Person braucht die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters.
  • Die Eheschliessung ist verboten: zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern, gleichgültig ob sie miteinander durch Abstammung oder durch Adoption verwandt sind. Die Adoption hebt das Ehehindernis der Verwandtschaft zwischen Adoptivkind und seinen Nachkommen einerseits und seiner angestammten Familie andererseits nicht auf.
  • Wer eine neue Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass die frühere Ehe für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist.