Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

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Merkblätter des Bundes zu den Themen Zivilstand, rechtliche Grundlagen, Heirat , Eheschliessung im Ausland, eingetragene Partnerschaft, Namensführung

Bundesgesetze: Bürgerrecht/ Niederlassung/ Aufenthalt

Heirat und gemeinsame Kinder

Gemeinsame/s bereits anerkannte/s Kind/er

Das/die gemeinsame/n, bereits vom Vater anerkannte/n Kind/er, erhält/erhalten durch die Eheschliessung der Eltern automatisch den vor der Heirat bestimmten gemeinsamen Familiennamen der Eltern und – falls der Vater Schweizer Bürger ist – sein Bürgerrecht.

Gemeinsame/s, noch nicht anerkannte/s Kind/er

Falls der Vater sein/e Kind/er noch nicht anerkannt hat, ist das dem Zivilstandsamt im Zuge des Ehevorbereitungsverfahrens anzuzeigen. Die Anerkennung kann gleichzeitig im Ehevorbereitungsverfahren nachgeholt werden.