
Merkblätter des Bundes zu den Themen Zivilstand, rechtliche Grundlagen, Heirat , Eheschliessung im Ausland, eingetragene Partnerschaft, Namensführung
Namensführung
Das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz oder die schweizerische Vertretung im Ausland geben Auskunft, wie sich die Eheschliessung auf die Familiennamen der Beteiligten (Verlobte und gemeinsame Kinder) auswirkt.
Um keine vorgeschriebenen Fristen zu verpassen, sind die Auskünfte über die Wahlmöglichkeiten und die entsprechenden Vorkehrungen frühzeitig vor der Eheschliessung einzuholen.