Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

Familiennamen

Familienname des Kindes

Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält mit der Geburt den Familiennamen, den seine Eltern gemeinsam führen.

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führt. Führt sie als Schweizer Bürgerin infolge einer früheren Eheschliessung einen Doppelfamiliennamen, erhält das Kind lediglich den ersten Teil dieses Doppelfamiliennamens.

Die Anerkennung/Vaterschaftserklärung bewirkt keine Änderung des Familiennamens des Kindes.

Besitzt das Kind nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes oder des vorgesehenen Geburtsortes informiert Sie diesbezüglich gerne.

Heiraten die Eltern des gemeinsamen Kindes nach der Geburt, erwirbt das vor der Ehe geborene und durch den Vater anerkannte Kind von Gesetzes wegen den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern.

Durch die Adoption erwirbt das Kind den Familiennamen der/des Adoptierenden.

Familienname des Ehepaares

Das Zivilstandsamt des schweizerischen Wohnsitzes oder die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland erteilen Auskünfte auf die Frage, wie sich die Heirat auf die Familiennamen der Verlobten auswirkt und welche Wahlmöglichkeiten allenfalls bestehen.

Damit keine Fristen verpasst werden, empfehlen wir Ihnen, die Auskünfte frühzeitig, vor der Heirat, einzuholen.