Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen

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Weitere Information zum Thema Namen

Namensänderung durch die kantonale Namensänderungsbehörde / Kt. Zürich

Schweizerische Vertretungen im Ausland

Namenserklärung nach der Scheidung

Die Scheidung oder die Ungültigerklärung der Ehe hat auf den Familiennamen und auf das Bürgerrecht der Beteiligten keine Auswirkung.

Diejenige Person, welche bei der Eheschliessung ihren Familiennamen geändert hat, kann nach der Scheidung oder der Ungültigerklärung der Ehe innerhalb eines Jahres, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, erklären, ihren früheren oder angestammten Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Zur Entgegennahme dieser Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die Schweizerische Vertretung zuständig.

Nach Ablauf der Jahresfrist ist die Wiederannahme eines früheren Namens nur durch eine ordentliche Namensänderung möglich. Zuständig dafür ist die kantonale Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons.

Verwitweten Personen ist die Wiederannahme eines früheren Namens nur durch eine ordentliche Namensänderung durch die kantonale Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons möglich.

 

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abt. Zivilstandswesen
Feldstrasse 40
8090 Zürich
www.gaz.zh.ch