Wichtige Informationen

Kontaktperson:
Herr Martin Jost
Uf de Strass 6
8460 Marthalen ZH
Tel 052 319 36 20
Mobile 079 642 17 37
Das zuständige Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person unterstützt die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft Vorbereitungen für die Bestattung.
Verzeichnis der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Schweiz
Todesfall - Was ist zu tun
Todesfälle innerhalb des Bezirks Andelfingen ZH sind innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH zu melden.
Tod erfolgte zu Hause, am Wohnort
Bitte benachrichtigen Sie den Arzt. Bei Abwesenheit des Hausarztes rufen Sie den Notfallarzt. Der Arzt bestätigt den Tod und erstellt die ärztliche Todesbescheinigung. Dieses Originaldokument ist unverzüglich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person zu übergeben.
Zusätzlich sind, wenn immer möglich, folgende Dokumente abzugeben:- Ärztliche Todesbescheinigung im Original
- Familienbüchlein/Familienausweis der verstorbenen Person
- Über einzureichende Dokumente von ausländischen Verstorbenen gibt das Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH telefonisch Auskunft.
Im weiteren Vorgehen, wie Bestattung und Abdankungsfeierlichkeiten, wird Ihnen das Bestattungsamt Unterstützung geben. Die Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH erfolgt durch das Bestattungsamt des Todesortes aufgrund Ihrer Anzeige.
Tod erfolgte im Alters- und Pflegeheim
Die Heimbehörden erledigen alle Formalitäten beim Zivilstandsamt.
Tod infolge Unfall oder Suizid
Bitte benachrichtigen Sie die Polizei. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und anderweitigen Unfällen beigezogen werden. Die Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH erfolgt dann durch die Polizeibehörde.
Eine persönliche Vorsprache durch Sie beim Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH in Kleinandelfingen ist nicht nötig.