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BEZUGSBERECHTIGUNG

Jede Person kann Auszüge und Bestätigungen zu seinen eigenen Daten anfordern. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse auch anderen Personen bekanntgegeben.

ZUSTÄNDIGES ZIVILSTANDSAMT

Urkunden über ein bestimmtes Ereignis, wie Geburts-, Todes- und Heiratsurkunden erhalten Sie vom Zivilstandsamt des Ereignisortes. Urkunden über den Personen- oder Familienstand erhalten Sie vom Zivilstandsamt des Heimatortes. Hier können Sie das richtige Amt ermitteln.

APOSTILLE (UNTERSCHRIFTENBEGLAUBIGUNG)

Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich einholen.

VERSANDFRISTEN

Der Versand der Dokumente erfolgt per A-Post innert fünf Arbeitstagen nach Bestelleingang an Ihre Zustelladresse. Eilige Zivilstandsdokumente werden wenn möglich gleichentags per A-Post versandt, sofern die Bestellung telefonisch bis 11.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) erfolgt. Die Eilverarbeitung ist kostenpflichtig. Auslandsendungen werden Priority nach Zahlungseingang versandt.