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Online-Schalter

BEZUGSBERECHTIGUNG

Jede Person kann Auszüge und Bestätigungen zu seinen eigenen Daten anfordern. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse auch anderen Personen bekanntgegeben.

ZUSTÄNDIGES ZIVILSTANDSAMT

Urkunden über ein bestimmtes Ereignis, wie Geburts-, Todes- und Heiratsurkunden erhalten Sie vom Zivilstandsamt des Ereignisortes. Urkunden über den Personen- oder Familienstand erhalten Sie vom Zivilstandsamt des Heimatortes. Hier können Sie das richtige Amt ermitteln. Im Zweifel erteilen wir Ihnen telefonisch Auskunft. 

RÜCKZAHLUNGEN

Über den Online-Schalter bezahlte Gebühren, werden Ihnen abzüglich Fr. 5.00 zur Deckung diverser Spesen wieder gutgeschrieben, sollten wir für die Ausstellung nicht zuständig sein oder wird der Auftrag von Ihnen vor Ausstellung des Dokuments stroniert.

APOSTILLE (UNTERSCHRIFTENBEGLAUBIGUNG)

Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich einholen.

VERSANDFRISTEN

Der Versand der Dokumente erfolgt per A-Post innert fünf bis zehn Arbeitstagen nach Bestelleingang an Ihre Zustelladresse. Auslandsendungen werden über die Schweizer Post Priority versandt.

Eilige Zivilstandsdokumente werden wenn möglich gleichentags per A-Post versandt, sofern die Bestellung telefonisch bis 11.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) vorangekündigt und über den Online-Schalter erfolgt. Die Eilverarbeitung ist kostenpflichtig.