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Einbürgerung

Sie wollen sich im ordentlichen Einbürgerungsverfahren einbürgen lassen und benötigen für das Einbürgerungsgesuch einen Auszug aus dem Schweizer Personenstandsregister?

Damit Ihnen nach erfolgter Einbürgerung ohne Verzögerung ein Schweizer Pass ausgestellt werden kann, müssen Ihre Daten im Personenstandsregister erfasst und auf dem aktuellsten Stand sein.  Aus diesem Grund werden die Daten vorher durch das Zivilstandsamt erfasst oder auf deren Aktualität hin geprüft.

Das Gesuch muss also auch eingereicht werden, wenn Ihre Daten bereits aufgrund eines früheren Zivilstandsereignisses im Personenstandsregister erfasst sind.

Wie gehen Sie vor:

  • Reichen Sie uns Ihr Gesuch um Registrierung beim Zivilstandsamt [pdf, 167 KB] zusammen mit den Kopien von Pass und Ausländerausweis ein.
    Wir benötigen auch ein Gesuch von Ihrem Ehepartner, egal ob dieser sich miteinbürgern lässt oder nicht. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.
  • Das Zivilstandsamt überprüft aufgrund Ihrer Angaben in Ihrem Gesuch, ob Ihre Daten bereits im Personenstandsregister erfasst sind. Sind die Daten bereits erfasst, überprüft das Zivilstandsamt ob die Daten aktuell sind. Sind die Daten nicht erfasst, teilt Ihnen das Zivilstandsamt mit, welche Dokumente Sie für die Erfassung einreichen müssen.
  • Nach erfolgter Prüfung Ihrer Daten oder der Erfassung erhalten Sie eine Einladung zur Vorsprache beim Zivilstandsamt. Vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin.
  • An diesem Termin bestätigen Sie Ihre Personendaten mit Ihrer Unterschrift und bezahlen die Gebühr für die Überprüfung Ihres Gesuches. Ihnen wird dann die nötige Zivilstandsurkunde für das Einbürgerungsgesuch ausgestellt.

Ergänzende Informationen bezüglich der Einbürgerung erhalten Sie von der Abteilung Einbürgerung des Gemeindeamtes des Kantons Zürich.

Merkblatter

Weitere Informationen zur Vorregistrierung finden Sie im Merkblatt Vorregistrierung beim Zivilstandsamt bei Einbürgerungen [pdf, 76 KB].