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Familienforschung

Sie möchten mehr über Ihre Familie und Vorfahren herausfinden und wissen nicht, wo Sie mit Ihrer Suche beginnen sollen?

Gerne beraten wir Sie über den genauen Ablauf Ihrer Familienforschung. Senden Sie uns Ihre Anfrage per Mail an info@zivba.ch oder per Post zu. 

Bei schriftlichen Anfragen benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihre verwandtschaftliche Situation zur fraglichen Person
  • Kopie Ihrer ID oder Ihres Passes
  • Falls bereits vorhanden Bewilligung um Familienforschung
  • Familienname, Vornamen und wenn vorhanden Geburtsdatum der betroffenen Person
  • Gewünschte Auskünfte 
  • Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer für Rückfragen

Wo befinden sich die Angaben über Ihre Familie und Vorfahren?

Register ab 1876 beim Zivilstandsamt

Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Grundsätzlich dürfen sie von Einzelpersonen nicht eingesehen werden. Diese sind jedoch berechtigt, von Eintragungen, welche sie persönlich betreffen, kostenpflichtige Auszüge zu erhalten. In gleicher Weise sind gesetzliche und private Stellvertretungen unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht/Ernennungsurkunde zum Erhalt von Zivilstandsdokumenten berechtigt.

Die Bekanntgabe von Personendaten ab Ereignisdatum 1876 erfolgt durch Abgabe von Auszügen, Abschriften und schriftlichen Auskünften (Bestätigungen über Tatsachen aus den Zivilstandsregistern). Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt.

Dokumente können Sie entweder telefonisch unter 052 305 22 22 bei uns bestellen, oder über den Online-Schalter.

Register vor 1876 allenfalls beim Staatsarchiv

Eine genaue Abgrenzug, ab welchem Jahr sich die Register im Staatsarchiv befinden, kann nicht gemacht werden. Bei den Zivilstandsämter befinden sich zum Teil auch noch ältere Bürgerregister, welche den strengen Datenschutzregeln unterstehen. Register die jedoch dem Staatsarchiv übergeben wurden, gelten als Archivgut und sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Auskünfte über Ereignisse vor 1876 oder älter sind gegebenenfalls beim Staatsarchiv in Erfahrung zu bringen.

Bewilligung um Familienforschung

Die kantonale Aufsichtsbehörde kann einer nicht bezugsberechtigten Person eine Bewilligung zum Bezug von Zivilstandsdokumenten erteilen (Familienforschung). Sie kann auch die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister schriftlich bewilligen, wenn eine Bekanntgabe von Daten in der Form von Zivilstandsdokumenten nicht sinnvoll oder zumutbar ist.

Kosten

  • Auszug aus dem Register ab Fr. 40.00 je nach Umfang
  • Bestätigung über Tatsachen aus den Registern Fr. 30.00
  • Mitwirkung der Zivilstandsbeamtin bei einer gewünschten Konsultation der Register Fr.75.00 pro halbe Stunde