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Infos zur Heirat

Sie wollen demnächst heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen.

Um in einem unserer Traulokalen zu heiraten, müssen Sie nicht bei uns im Bezirk wohnhaft sein.

Wir beraten Sie gerne persönlich über die notwendigen Formalitäten der Ehevorbereitung und Trauung. Da jedes Paar einen individullen Hintergrund hat, benötigen wir für eine umfassende Beratung viele Informationen von Ihnen, bitten zögern Sie nicht uns anzurufen: 052 305 22 22

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Fristen und Termine

  • Reservationen nehmen wir frühestens 1 Jahr und spätestens 1 Monat vor dem Trautermin telefonsich entgegen.
  • Wir empfehlen die Ehevorbereitung rund 2 Monate vor dem Trautermin einzuleiten, frühestes jedoch 3 Monate vorher. Ausländischen Verlobten empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme, damit wir einen individuellen Zeitplan absprechen können. 
  • Trauungen finden im Bezirk Andelfingen von Mittwoch bis Freitag und an einzelnen festgelegten Samstagen in einem unserer Traulokale statt.

Fremdsprachen

Unsere Amtssprache ist deutsch und Trauungen finden bei uns in schweizerdeutsch und hochdeutsch statt. Trauungen in anderen Sprachen können nicht garantiert werden, weil nicht alle Teammitglieder der Sprache mächtig sind. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, dass eine einfache Trauung in englisch, italienisch und spanisch angeboten werden kann. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig. Bei Verhinderung der Zivilstandsbeamtin, welche diese Sprache kann, wird auf jeden Fall ein kostenpflichtigen Dolmetscher hinzugezogen.

Falls Sie keine dieser Sprachen sprechen und verstehen, benötigen wir bei Ihrer Ehevorbereitung und bei der Trauung einen Dolmetscher. Der Dolmetscher untersteht gesetzlichen Vorgaben und wird durch das Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen aufgeboten. Die Kosten für den Dolmetscher gehen zu Lasten der Verlobten.

Traulokale im Bezirks Andelfingen

Als Haupttraulokal steht uns der Schlosspark Andelfingen zur Verfügung. Während der Haupttrausaison in den Sommermonaten von Mai bis September finden die Trauungen im Pavillon inmitten des wunderschönen Schlossparkes statt. In den kühleren Monaten von Oktober bis April begrüssen wir Sie in der Schlossstube zur Trauung.

Zusätzlich stehen Ihnen im Schloss Laufen am Rheinfall der bezaubernde und stilvolle Bleulersaal sowie auf der Klosterinsel in Rheinau in den Räumlichkeiten des ehemaligen Klosters, welches zur Musikinsel Rheinau umgestaltet wurde, der Proberaum 21 mit verzierter Stuckdecke in historischer Umgebung zur Verfügung.

In einzelnen Gemeinden des Bezirks Andelfingen stehen noch die ehemaligen Trauzimmer zur Verfügung.

Heirat bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz

Falls Sie in einem anderen Traulokal ausserhalb unseres Bezirkes heiraten möchten, stellen wir Ihnen nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens eine Ermächtigung aus. Mit diesem Dokument können Sie bei jedem anderen Zivilstandsamt in de Schweiz heiraten.

Heirat im Ausland

Sie beabsichtigen im Ausland zu heiraten. Bitte klären Sie rechtzeitig welche Vorkehrungen Sie dafür im Ausland und in der Schweiz treffen müssen.

Dazu einige Empfehlungen und Hinweise:

Vor der Heirat

  • bei den ausländischen Behörden

Erkundigen Sie sich beim Standesamt des ausländischen Heiratsortes über die Dokumente, die Sie vorlegen müssen. Die Heirat wird nach den ausländischen Gesetzen und Vorschriften erfolgen.

Einige Länder verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis, dieses Dokument wird nach erfolgter Ehevorbereitung durch das zuständige schweizerische Zivilstandsamt ausgestellt. Das Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland ist 6 Monate gültig.

  • beim schweizerischen Zivilstandsamt

Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschliessung. Bitte beachten Sie, dass eine allfällige Namenserklärung vor der Heirat unterzeichnet werden muss.

  • bei der schweizerischen Vertretung im Ausland

Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizerischen Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Eheschliessung notwendig sind, damit Ihre Zivilstandsänderung auf amtlichen Wege in die Schweiz gemeldet wird.

Nach der Heirat

Melden Sie Ihre Zivilstandsänderung der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die amtliche Übersetzung und Beglaubigung sowie die Weiterleitung der Dokumente an die zuständigen Behörden in der Schweiz.

Merkblatt

Weitere Informationen zur Eheschliessung im Ausland finden Sie im Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz [pdf, 275 KB].