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Infos zur Geschlechtsänderung

Sie sind innerlich fest davon überzeugt, dass Sie nicht dem in Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zugehören? In diesem Fall können Sie ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch ändern.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Anpassungen in der Zivilstandsverordnung und der Verordnung der Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch unter 052 305 22 22 einen Termin für die Geschlechtsänderung. 

Zuständigkeit für die Geschlechtsänderung

Sie können sich für die Geschlechtsänderung an jedes beliebige Zivilstandsamt in der Schweiz wenden. 

Voraussetzungen

  • Sie sind innerlich fest davon überzeugt, dass Sie nicht dem in Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zugehören.
  • Sie sind 16 Jahre alt und stehen nicht unter umfassender Beistandschaft, andernfalls benötigen wir die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Aktuell kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts sind Gegenstand eines Berichts, den der Bund zurzeit erarbeitet.

Kosten

Die Gebühren für die Geschlechtsänderung werden in der eidg. Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) geregelt.