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Infos zum Todesfall

Sie haben einen lieben Angehörigen verloren und wollen wissen, was Sie als erstes erledigen müssen?

Als zuständiges Zivilstandsamt für den Bezirk Andelfingen beurkunden wir die Todesfälle, aller im Bezirk Andelfingen verstorbenen Personen, unabhängig des Wohnsitzes.

Todesfälle im Bezirk Andelfingen sind dem Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH innert 2 Tagen zu melden.

Wer meldet den Todesfall an das Zivilstandsamt?

Todesurkunde

Eine Todesurkunde stellen wir auf Wunsch nach der Beurkundung gerne aus. Sie können diese gleich bei der Anmeldung des Todesfalles beim Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person bestellen. Das Bestattungsamt leitet uns Ihre Bestellung weiter.

Die Todesurkunde wird nach Abschluss der Beurkundung den Hinterbliebenen unverzüglich zugestellt.

Welches Amt ist für die Ausstellung der Todesurkunde zuständig?

Es kann nur das Zivilstandsamt eine Todesurkunde ausstellen, welches den Tod beurkundet hat. Als Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen ZH können bei uns Todesurkunden bestellt werden, wenn Ihr Angehöriger im Bezirk Andelfingen verstorbenen ist. Je nach Verwendungszweck kann das Dokument in Deutsch, Französisch, Italienisch oder als internationale Todessurkunde CIEC (5-sprachig) ausgestellt.

Falls der Tod nicht im Bezirk Andelfingen erfolgte, bestellen Sie die Todesurkunde bitte beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt.

Die Bestellung einer Todesurkunde nehmen wir telefonisch entgegen oder Sie bestellen bequem über unseren Online-Schalter.