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Bürgerrecht des Kindes

Schweizer Heimatort

Beide Elternteile sind Schweizer Bürger

Wenn beide Eltern das Schweizer Bürgerrecht besitzen erhält das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt. Erwirbt das Kind während der Minderjährigkeit den Namen des anderen Elternteils, so ändert auch das Bürgerrecht.

Nur ein Elternteil ist Schweizer Bürger

Besitzt nur ein Elternteil das Schweizer Bürgerrecht, so erhält das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht dieses Elternteils und damit die schweizerische Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeit

Ausländische Staatsangehörigkeit

Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt gibt die Botschaft oder das Konsulat des entsprechenden Landes Auskunft.

Schweizerische und ausländische Staatsangehörigkeit

Die Schweiz akzeptiert den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Im schweizerischen Personenstandsregister wird jedoch nur das Schweizer Bürgerrecht eingetragen. Die Botschaft oder das Konsulat Ihres weiteren Heimatstaates gibt Ihnen Auskunft, ob die Doppelstaatsangehörigkeit auch in Ihrem zweiten Heimatstaat anerkannt wird.