Namen der Verlobten
Bei Eheschliessung
Grundsätzlich behält jeder Ehegatte seinen Namen.
Die Verlobten können jedoch erklären, dass sie einer ihrer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Besitzt eines der Verlobten die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden.
Merkblätter
Weitere Informationen zur Namensführung finden Sie im den beiden Merkblätter: