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Namen der Verlobten

Bei Eheschliessung

Grundsätzlich behält jeder Ehegatte seinen Namen.

Die Verlobten können jedoch erklären, dass sie einer ihrer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Besitzt eines der Verlobten die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden.

Merkblätter

Weitere Informationen zur Namensführung finden Sie im den beiden Merkblätter: