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Namensänderung

Änderungen von Vor- und Familiennamen werden für im Kanton Zürich wohnhafte Personen durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich bewilligt, sofern wichtige Gründe vorliegen.

Über den Ablauf und die notwendigen Unterlagen erkundigen Sie sich bitte beim Gemeindeamt des Kantons Zürich